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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KommUniTax GmbH

Stand: November 2023

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der KommUniTax GmbH (nachfolgend „KommUniTax“ oder Steuerberater genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

  1. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang der von KommUniTax zu erbringenden Leistungen ist der elektronisch erteilte Auftrag maßgebend. Es werden also nur die Leistungen erbracht und vergütet, die über die elektronische „Buchung“ der Leistung auf dem System des Auftragnehmers ausgewählt werden. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit so ist die KommUniTax nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebender Folgen hinzuweisen.

(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit etwaiger zur Verfügung gestellter Unterlagen, Zahlen und Informationen zu einem Sachverhalt gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Angaben zum Sachverhalt, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

(5) Der Steuerberater versucht alle Anfragen innerhalb von 48 Stunden, bezogen auf Werktage (hierbei gilt Samstag nicht als Werktag; jeder in Deutschland, ggf. länderbezogene Feiertag gilt als Feiertag) zu beantworten. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beantwortung innerhalb dieser Frist. Insbesondere ist er bei Überschreiten der Frist nicht zur Honorarminderung, zur Geltendmachung einer zusätzlichen Beratungsanfrage oder Geldendmachung von Schadenersatz berechtigt.

(6) Bei der Buchung der monatlichen Steuerberatungs-Pakete können maximal zwei im Monat nicht verbrauchte Anfragen in den kommenden Monat übertragen werden. Darüber hinaus noch nicht verbrauchte Anfragen verfallen. Ein Anfragen-Guthaben kann nicht aufgebaut werden. Ein Anspruch auf Minderung der Pauschale entsteht nicht.

(7) Alle angebotenen Seminare sowie das Beratungsangebot wird ausschließlich digital angeboten und in digitaler Form vom Auftragnehmer erbracht. Präsentsveranstaltungen oder Beratungen werden nicht geschuldet, können jedoch im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbart werden.

(8) Hat der Auftraggeber ein Steuerberatungspaket gebucht, welches ein Beratungsgespräch mit einem Berater bzw. Dozenten enthält, ist der Auftraggeber berechtigt, aus einer elektronischen Liste einen gewünschten Berater auszuwählen. Die Auswahl für den konkreten Termin stellt einen Wunsch des Auftraggebers dar, der vom Auftragnehmer nicht erfüllt werden muss. Insbesondere bei Terminkollisionen kann es vorkommen, dass der Auftraggeber den Wunsch des Auftraggebers nicht erfüllen kann. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall bemühen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem gewählten Berater bzw. Dozenten, einen Termin für ein zukünftiges Beratungsgespräch zu ermöglichen.

(9) Nimmt der Auftraggeber an Seminaren des Steuerberaters teil, so werden die Inhalte mit größter Sorgfalt zusammengestellt, vorbereitet und vermittelt. Der Steuerberater übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die vermittelten Informationen vollständig und richtig sind. Dies gilt auch für etwaig zurverfügunggestellte Schulungsunterlagen sowie aufgezeichnete und digital zur Verfügung gestellte Seminare und Experteninterviews. Es besteht keine Verpflichtung des Steuerberaters angebotene Seminare am angegebenen Termin tatsächlich durchzuführen. Insbesondere bei geringer Teilnehmeranzahl, kurzfristiger Erkrankung des Dozenten und anderen Gründen, die eine wirtschaftliche Ausgestaltung des Seminars unmöglich machen, bleibt es dem Steuerberater vorbehalten, ein angesetztes Seminar abzusagen oder zu verschieben. Sofern hierfür bereits ein Entgelt gezahlt wurde (nur bei gesonderter kostenpflichtiger Buchung eines Seminars, nicht bei einem Seminarpaket, welches alle Seminare enthält), wird dieses entweder erstattet oder es erfolgt eine Umbuchung des Teilnehmers auf das gleiche Seminar zu einem anderen Datum. Hat der Auftraggeber ein Seminarpaket gebucht, in dem alle Seminare enthalten sind, erfolgt im Rahmen einer Absage oder einer Verschiebung einer Veranstaltung keine Erstattung des vereinbarten Pauschalbetrags, auch nicht anteilig. Eine Wahl hinsichtlich der Vorgehensweise hat der Auftraggeber nicht. Eine Honorarminderung oder die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Auftraggeber ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

(10) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen.

(11) Die Angebote der Plattform richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen sowie deren Gesellschaften, sofern eine öffentliche Einrichtung zu mindestens 25% an diesen beteiligt ist.

  1. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 STPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

(4) Die KommUniTax ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(5) Der Auftraggeber räumt der KommUniTax das Recht ein, den Namen und das Logo des Auftraggebers für passive werbliche Zweck zu nutzen. Insbesondere ist es der KommUniTax gestattet, diese Informationen auf der Website ohne Verlinkung oder in einem Flyer aufzunehmen.

(6) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten oder sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater abgelegte und geführte- Handakte genommen wird.

(7) Die Verschwiegenheitspflicht besteht weiterhin nicht für im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen anzugebende Daten (z.B. Referenzen), sowie allen Informationen, die der Zuschlagserteilung im Rahmen der Ausschreibung dienlich sind. Voraussetzung ist, dass die Daten von der ausschreibenden Stelle lediglich für die interne Prüfung der Vergabe bzw. Zuschlagserteilung verwendet werden.

(8) Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.

(9) Der Steuerberater darf Honorarforderungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers an außenstehende Dritte (z.B. Inkassobüros) abtreten oder übertragen; eine Abtretung oder Übertragung an eine zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person oder Vereinigung ist auch ohne Zustimmung des Auftraggebers zulässig (§ 64 Abs. 2 S. 1 StBerG).

  1. Mitwirkung Dritter

(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten. Insbesondere dem Einsatz von externen Dozenten und Beratern stimmt der Auftraggeber explizit zu, da nur so ein umfassendes Angebot ermöglicht werden kann.

(2) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.v. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

(3) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 1 S. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

  1. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der KommUniTax ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht -wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611,675 BGB handelt- die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird.

(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(3) Offenbare Unrichtigkeit (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  1. Haftung

(1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Millionen €) begrenzt.

(3) Die Haftungsbegrenzung gilt rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

(4) Die in den Absätzen 1 bis 3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind. Eine Haftung Dritten gegenüber ist ausgeschlossen, soweit Arbeitsergebnisse des Steuerberaters ohne dessen schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die Zustimmung hierzu ergibt sich direkt aus dem Auftragsinhalt (vgl. Nr. 6 Abs. 3).

(5) Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz verjährt

a) in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,

b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

  1. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der KommUniTax nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4) Vom Steuerberater beantwortete Anfragen müssen als Beantwortung der Anfrage akzeptiert werden. Sofern der Auftraggeber die Fragenbeantwortung des Steuerberaters innerhalb von zwei Werktagen (Samstag gilt hierbei nicht als Werktag) nicht aktiv akzeptiert hat, gilt die Antwort als angenommen. „Reklamationen“ sind hiernach ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber mit einer Fragenbeantwortung -sachlich gerechtfertigt- nicht einverstanden sein, hat er einmalig die Möglichkeit, seine Frage zu präzisieren und zu begründen, warum er mit der bisherigen Beantwortung der Anfrage nicht einverstanden ist. Der Steuerberater prüft die „Reklamation“ und wird die neuerlichen Eingaben des Auftraggebers hierbei berücksichtigen. Kommt der Steuerberater bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass die „Reklamation“ sachlich nicht gerechtfertigt ist, so ist er berechtigt die neuerlichen Eingaben nicht mehr zu berücksichtigen und die Anfrage als abgeschlossen zu betrachten. Eine weitergehende Bearbeitung der Anfrage erfolgt dann nicht. Bei Einwänden hiergegen ist der Auftraggeber berechtigt, unter Hinweis auf die konkrete Fragestellung und einer ausführlichen Begründung der Einwände, diese mit dem Betreff „Reklamation“ in Textform an info@kommuni.tax geltend zu machen. Der Steuerberater wird sich dann mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, um die „Reklamation“ zu klären.

(5) Stellt der Steuerberater im Rahmen von Seminaren oder der Beantwortung von Anfragen Unterlagen wie Schulungsunterlagen oder sonstiges zur Verfügung, enthalten diese das geistige Eigentum des Steuerberaters. Eine Weitergabe an Dritte, ein Nachdruck o.ä., auch nur auszugsweise, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Steuerberater zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Der Auftraggeber ist nur berechtigt diese für eigene interne Zwecke zu nutzen.

(6) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 Abs. 1 bis 5 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Nr. 9 Abs. 4). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

  1. Urheberrechtsschutz

Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen eigenen Verwendung des Auftraggebers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

  1. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung

(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Vergütungsordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV), es sei denn, hiervon abweichend wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (z.B. höhere oder geringere Vergütung, Pauschalhonorar) geschlossen. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann in Textform eine niedrigere Gebühr als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters steht (§ 4 Abs. 3 StBVV). Im Rahmen des Beratungsvertrages werden nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 1 StBVV in elektronischer bzw. in Textform ausschließlich Pauschalhonorare vereinbart. Auf die im Rahmen der Anmeldung abgeschlossene Vergütungsvereinbarung wird verwiesen. Bei einer Buchung eines Beratungspakets ist der Auftraggeber zur Gegenzeichnung einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung verpflichtet.

(2) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(3) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

(4) Hinsichtlich des konkreten Honorars gilt die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Vergütungsvereinbarung. Diese kann auch in einem durch den Kunden digital gebuchten, vom Steuerberater angebotenen, Angebot oder einer Auftragsbestätigung bestehen. Die auf der Website dargestellten Preise stellen die in Rechnung zu stellenden Beträge des Steuerberaters dar. Sind Leistungen in Rechnungen des Steuerberaters als umsatzsteuerfrei ausgewiesen, so stellt der in Rechnung gestellte Betrag den „Nettobetrag“ dar. Sollte die Umsatzsteuerbefreiung, egal aus welchem Grund, nicht oder nicht mehr gelten, so hat der Steuerberater das Recht, entstehende Umsatzsteuer beim Kunden nachzufordern. Voraussetzung hierfür ist eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende korrigierte Rechnung, die der Steuerberater dem Kunden zukommen lassen wird. In dieser korrigierten Rechnung wird der neue Rechnungsbetrag, die bisher geleistete Zahlung des Kunden und der noch zu zahlende Betrag ausgewiesen. Der Kunde erklärt bei Beauftragung des Steuerberaters automatisch hinsichtlich etwaiger Umsatzsteuernachforderungen den Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.

  1. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2) Bei der Buchung von monatlichen Beratungs- oder Seminarpaketen gilt eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab Buchungsdatum. Ein Upgrade zu einem umfangreicheren Paket ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Bei einem Upgrade beginnt die Vertragslaufzeit von 24 Monaten erneut. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit von 24 Monaten.

(3) Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform, z.B. als E-Mail an info@kommuni.tax zu erfolgen. Der Auftraggeber kann die Daten zu seinem Vertrag, insbesondere das aktuelle Ende der Vertragslaufzeit (vor automatischer Verlängerung), in seinem Profil unter Profil/Kontoinformationen/Tarif einsehen.

(4) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt- von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform z.B. als E-Mail an info@kommuni.tax zu erfolgen.

(5) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).

(6) Wird der Vertrag, egal aus welchem Grund, gekündigt, erfolgt nach spätestens drei Monaten eine vollständige Löschung des Accounts des Auftraggebers. Dies bedeutet, dass ein Zugriff auf die eigenen Fragen und Antworten Datenbank nicht mehr möglich ist. Die Daten werden endgültig gelöscht, sodass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist.

(7) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(8) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

(9) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach der abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung.

  1. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen ist (§ 66 Abs. 2 S. 2 StBerG).

  1. Streitbeilegung

Der Steuerberater macht darauf aufmerksam, dass durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG die Möglichkeit besteht, vor der Verbraucherschlichtungsstelle eine außergerichtliche Einigung in zivilrechtlichen Streitigkeiten anzustoßen durch ein Streitbeilegungsverfahren. Der Steuerberater ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG nicht verpflichtet und ist auch nicht bereit an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Sollten Streitigkeiten entstehen, kann das besondere gesetzliche Instrument der Vermittlung der zuständigen Steuerberaterkammer (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG) in Anspruch genommen werden. Zu einem solchen Vermittlungsverfahren der zuständigen Steuerberaterkammer erklärt sich der Steuerberater bereit.

  1. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung der Steuerberatungsgesellschaft.

  1. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

Datenschutzerklärung

  1. Begriffsbestimmungen

In dieser Datenschutzerklärung werden verschiedene Begriffe verwendet, die im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert sind. Zur Klarstellung und Vereinfachung der Nutzung der Erklärung werden im Folgenden einige dieser zentralen Begriffe erläutert.

1.1.  Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Eine natürliche Person gilt als identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

  • Verarbeitung

Verarbeitung bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • Verantwortlicher

Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. In diesem Fall ist die Verantwortliche Stelle die KommUniTax Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung, mit den in dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten.

  • Einwilligung

Einwilligung ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • Profiling

Profiling bezeichnet jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • Betroffene Person

Eine betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website von:

KommUniTax Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bachstraße 46a

52066 Aachen

Tel: 0241 / 160 61 667
info@kommuni.tax

Der Datenschutzbeauftragte der GmbH ist unter der vorstehen Anschrift und unter info@kommuni.tax erreichbar.

  1. Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung der Website kommunitax.de

  • Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Beim Besuch der Website www.kommunitax.de werden durch den Internetbrowser, den der Besucher verwendet, automatisch Informationen an den Server der Website gesendet und zeitlich begrenzt gespeichert (Server-Logfiles). Diese Daten lassen keine Rückschlüsse auf den Besucher zu und dienen lediglich zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Website. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:

  • IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher
  • Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite
  • Website, von der aus der Besucher auf die Website gelangt (Referrer-URL)
  • Browser, Browserversion und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom Besucher verwendeten Access-Providers
  • sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen
  • Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Kommunikation mit dem Kunden, zur Beantwortung von Anfragen und zur Bereitstellung der Dienstleistungen über die Website.

  • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Die KommUniTax Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,

  • die Verbindung zur Website von KommUniTax zügig aufzubauen,
  • eine nutzerfreundliche Anwendung der Website zu ermöglichen,
  • die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten sowie
  • die Administration der Website zu erleichtern und zu verbessern.

Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Website zu gewinnen.

  1. Registrierung im Kundenbereich

Mit der Anmeldung/Registrierung zum Kundenbereich erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit der Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten einverstanden. Für die Anmeldung zum Zugang des Kundenbereichs muss eine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort durch den Besucher vergeben werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Besuchers zum Zwecke der Nutzung des Kundenbereichs ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt. Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Besucher kann sich jederzeit vom Kundenbereich abmelden. Dies kann über eine entsprechende Nachricht per E-Mail an info@kommuni.tax erfolgen.

  1. Übermittlung an Dritte

Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn

  • nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich dazu eingewilligt wurde,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
  • für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, und/oder
  • dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.

In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

  • Speicherdauer

Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Anfragen über unsere Website erhoben werden, werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

  1. Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung von Zoom

  • Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

KommUniTax nutzt die Plattform „Zoom“ für die Durchführung von Webinaren. Dabei werden personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet, die zur Nutzung der Plattform erforderlich sind. Zu den verarbeiteten Daten gehören:

  • Anmeldeinformationen wie Name oder E-Mail-Adresse
  • Meeting-Daten wie Meeting-ID und Meeting-Passwort
  • Video-, Audio- und Textdaten sowie Bildschirmfreigaben während des Webinars
  • Verbindungsdaten wie IP-Adresse, Geräteinformationen und Internetverbindungsdaten
  • Interaktionsdaten
  • Metadaten wie Zeitstempel oder Dauer und Häufigkeit der Nutzung
  • Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung und Organisation der Webinare sowie zur Nachbereitung der Veranstaltungen (z.B. Bereitstellung von Aufzeichnungen).

  • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrages) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse besteht in der effizienten Durchführung von Webinaren und der Bereitstellung einer sicheren und zuverlässigen Plattform.

  • Übermittlung an Dritte

Zoom ist ein US-amerikanischer Anbieter, wodurch es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA kommen kann. Zoom ist jedoch nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert, was einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.

  • Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Zwecke der Durchführung der Webinare notwendig ist. Die Webinar-Aufzeichnungen werden nach spätestens 20 Tagen automatisch gelöscht.

  1. Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Versands über CleverReach

Auf der KommUniTax-Website wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der verwendeten Eingabemaske.
Die KommUniTax GmbH informiert ihre Kunden und Newsletter-Abonnenten in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der KommUniTax-Newsletter kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn:

  • die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt
  • die betroffene Person sich für den Newsletter-Versand registriert hat

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den (möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

  • Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Für den Versand des Newsletters nutzt KommUniTax den Dienstleister CleverReach. Dabei werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Name und Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzungsdaten (z.B. Öffnungsraten, Klickverhalten, Abmeldeverhalten)
  • Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Versand und der Personalisierung des Newsletters sowie um den Erfolg der Newsletter-Kampagnen zu analysieren und zukünftige Inhalte zu optimieren.

  • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der Abonnement-Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Newsletter-Abonnent kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  • Übermittlung an Dritte

CleverReach ist ein in Deutschland ansässiger Dienstleister und unterliegt daher den strengen Anforderungen der DSGVO. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nicht statt.

  • Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie der Newsletter abonniert ist. Nach der Abmeldung vom Newsletter werden die personenbezogenen Daten innerhalb eines Monats gelöscht.

  1. Einbindung von YouTube-Videos

Auf der Website www.kommunitax.de sind Videos eingebunden, die über die Plattform YouTube, betrieben von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, bereitgestellt werden. Wenn der Besucher eine Seite aufruft, auf der ein YouTube-Video eingebettet ist, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche KommUniTax-Seite der Besucher besucht hat. Wenn der Besucher in seinem YouTube-Account eingeloggt ist, ermöglicht dies YouTube, das Surfverhalten direkt dem persönlichen Profil des Besuchers zuzuordnen. Der Besucher kann dies verhindern, indem er sich aus dem YouTube-Account ausloggt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch YouTube: https://policies.google.com/privacy

  1. Nutzung von Kundenlogos und Referenzen

KommUniTax verwendet auf der Website und in Marketingmaterialien möglicherweise die Logos und Unternehmensnamen der Kunden als Referenzen. Dies geschieht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der jeweiligen Kunden oder im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen. Die Verwendung dient ausschließlich zu Marketingzwecken und zur Darstellung des KommUniTax-Portfolios. Sollte der Kunde der Nutzung des Logos widersprechen wollen, kann er KommUniTax jederzeit unter den in dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten darüber informieren. KommUniTax wird die entsprechenden Logos dann umgehend von der Website und anderen Materialien entfernen.

  1. Einbindung von Social Media Plug-ins

Die KommUniTax-Website verwendet Social Media Plug-ins, um eine erweiterte Interaktivität mit den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram und LinkedIn zu ermöglichen. Im Folgenden wird der Besucher über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Plug-ins informiert.

  • Facebook-Plug-In

Auf der Website sind Plug-ins des sozialen Netzwerks Facebook integriert, betrieben von der Meta Platforms, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Diese Plug-ins erkennt der Besucher an dem Facebook-Logo. Wenn der Besucher die Seite besucht, wird über das Plug-in eine direkte Verbindung zwischen seinem Browser und den Servern von Facebook hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass der Besucher mit seiner IP-Adresse die Seite besucht hat. Falls der Besucher den „Facebook-Button“ anklickt und in seinem Facebook-Account eingeloggt ist, kann Facebook den Besuch der Seiten seinem Benutzerkonto zuordnen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Facebook erhält der Besucher in der Datenschutzerklärung von Facebook: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/

  • Instagram Plug-in

Es werden auf der Website Funktionen des Dienstes Instagram verwendet, bereitgestellt durch die Meta Platforms, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Wenn der Besucher in seinem Instagram-Account eingeloggt ist, kann er durch Anklicken des „Instagram-Buttons“ die Inhalte der Seiten mit seinem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch der Seite dem Benutzerkonto des Besuchers zuordnen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Instagram findet der Besucher in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://help.instagram.com/519522125107875/?helpref=uf_share

  • LinkedIn Plug-in

Die Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn, betrieben von der LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA. Bei jedem Aufruf einer Seite, die LinkedIn-Funktionen enthält, wird eine Verbindung zu den Servern von LinkedIn hergestellt.

LinkedIn wird dadurch informiert, dass der Besucher die Internetseiten mit seiner IP-Adresse besucht hat. Wenn der Besucher den „Recommend-Button“ von LinkedIn anklickt und in seinem LinkedIn-Account eingeloggt ist, kann LinkedIn den Besuch der Seite dem Benutzerkonto des Besuchers zuordnen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch LinkedIn erhält der Besucher in der Datenschutzerklärung von LinkedIn: https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy

  • Rechte des Besuchers im Zusammenhang mit Social Media Plug-ins

Der Besucher hat das Recht, jederzeit Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen und bei Unrichtigkeit der Daten eine Berichtigung oder Löschung zu fordern. Um zu verhindern, dass die genannten sozialen Netzwerke Daten über den Besuch auf der Website erheben, kann der Besucher sich vor dem Besuch der Seite aus den entsprechenden Netzwerken ausloggen und die Verwendung von Cookies in seinen Browsereinstellungen deaktivieren.
Es wird empfohlen, sich über die jeweiligen Datenschutzerklärungen der sozialen Netzwerke detailliert zu informieren und gegebenenfalls die Privatsphäre-Einstellungen in den entsprechenden Netzwerken anzupassen.

  1. Rechte der betroffenen Personen

Der Besucher hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von der Website über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus hat der Besucher unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Besucher kann jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten einlegen, sofern diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht. Wenn der Besucher eine Einwilligung erteilt hat, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  1. Kontaktformular

Auf der Website www.kommunitax.de wird dem Besucher die Möglichkeit geboten, über ein Kontaktformular in Verbindung zu treten. Wenn der Besucher das Kontaktformular nutzt, werden die von ihm eingegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung seiner Anfrage verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden ohne die Einwilligung nicht weitergegeben. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Besuchers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Besucher kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge, bleibt vom Widerruf unberührt. Die vom Besucher im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben auf der Website, bis der Besucher zur Löschung auffordert, seine Einwilligung zur Speicherung widerruft oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung seiner Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

  1. Kontakt

Bei Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung der Rechte kann der Verantwortliche unter den oben genannten Kontaktdaten erreicht werden.

  1. Änderungen der Datenschutzerklärung

Es wird sich das Recht vorbehalten, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder bei Änderungen der Dienstleistungen anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der Datenschutzerklärung ist auf der Website verfügbar.